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   OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02   

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OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02 (https://dejure.org/2002,41082)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.12.2002 - OWi 172/02 (https://dejure.org/2002,41082)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. Dezember 2002 - OWi 172/02 (https://dejure.org/2002,41082)
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  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Sie haben Rechtssatzqualität und sind für die Gerichte insoweit verbindlich (BGHSt 38, 125 [132]; Göhler, OWiG 13. Aufl., § 17 Rdnr. 31; KK OWiG-Steindorf, 2. Aufl., § 17 Rdnr. 113, jeweils m.w.N.).

    Sind dagegen keine Anhaltspunkte für ein Abweichen von der Regel erkennbar, ist der Tatrichter der Verpflichtung enthoben, die Angemessenheit des Fahrverbotes besonders zu begründen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 14.04.1999 - 2 Ss (OWi) 28/99 I 13/99 und vom 27.04.2001 - 2 Ss (OWi) 23/01 I 58/01; BGHSt 38, 125 und 38, 231).

  • OLG Rostock, 27.04.2001 - 2 Ss OWi 23/01

    Zur Mitteilung des berücksichtigten Toleranzwerts bei Geschwindigkeitsverstößen

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Es ist auf eine Vereinfachung des Verfahrensganges ausgerichtet, weshalb an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden (Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (OWi) 23/01 l58/01 - BGHSt 39, 291 [299]; Göhler OWiG 12. Aufl. § 71 Rdnr. 42 ff.).

    Sind dagegen keine Anhaltspunkte für ein Abweichen von der Regel erkennbar, ist der Tatrichter der Verpflichtung enthoben, die Angemessenheit des Fahrverbotes besonders zu begründen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 14.04.1999 - 2 Ss (OWi) 28/99 I 13/99 und vom 27.04.2001 - 2 Ss (OWi) 23/01 I 58/01; BGHSt 38, 125 und 38, 231).

  • BGH, 11.09.1997 - 4 StR 638/96

    Voraussetzungen der Anordnung eines Fahrverbots bei einer auf Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Eine grobe Pflichtverletzung kann dem Verkehrsteilnehmer nur vorgehalten werden, wenn sein Verkehrsverstoß objektiv gefährlich und subjektiv auf groben Leichtsinn, grobe Nachlässigkeit oder Gleichgültigkeit zurückgeht (BGH NZV 1997, 525 [526] ).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Es ist auf eine Vereinfachung des Verfahrensganges ausgerichtet, weshalb an die Urteilsgründe keine übertrieben hohen Anforderungen gestellt werden (Ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (OWi) 23/01 l58/01 - BGHSt 39, 291 [299]; Göhler OWiG 12. Aufl. § 71 Rdnr. 42 ff.).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Die Beweiswürdigung ist durch das Rechtsbeschwerdegericht dahingehend zu überprüfen, ob die Urteilsgründe rechtlich einwandfrei, d.h. frei von Widersprüchen, Lücken, Unklarheiten und Verstößen gegen Denkgesetze oder die gesicherte Lebenserfahrung sind und ob der Tatrichter seine Befugnis nicht willkürlich ausgeübt und die Beweise erschöpfend gewürdigt hat (BGHSt 29, 18, 20), wobei es zu berücksichtigen hat, dass die Überlegungen und Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein brauchen, es vielmehr genügt, wenn sie nach der allgemeinen Lebenserfahrung möglich sind.
  • BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Sind dagegen keine Anhaltspunkte für ein Abweichen von der Regel erkennbar, ist der Tatrichter der Verpflichtung enthoben, die Angemessenheit des Fahrverbotes besonders zu begründen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 14.04.1999 - 2 Ss (OWi) 28/99 I 13/99 und vom 27.04.2001 - 2 Ss (OWi) 23/01 I 58/01; BGHSt 38, 125 und 38, 231).
  • OLG Hamm, 28.09.2000 - 2 Ss OWi 857/00

    ordnungsgemäße Rechtsbeschwerdebegründung, Sachrüge, Angriffe gegen die

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Ein Absehen vom an sich verwirkten Fahrverbot wegen der Zeitspanne zwischen dem Vorfall und der Entscheidung wird in der Regel nur dann zu prüfen sein, wenn seit der Tat mehr als 2 Jahre vergangen sind, der Betroffene in dieser Zeit mit einer hohen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat und die Verfahrensverzögerungen nicht vom Betroffenen zu vertreten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (Owi) 23/01 I 58/01; OLG Düsseldorf DAR 2001, 133 und DAR 2000, 415; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Köln DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; OLG Stuttgart DAR 1999, 180; BayOblG ZfS 1997, 75; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdn. 24).
  • OLG Zweibrücken, 11.09.2000 - 1 Ss 223/00

    Absehen von Regelfahrverbot

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Ein Absehen vom an sich verwirkten Fahrverbot wegen der Zeitspanne zwischen dem Vorfall und der Entscheidung wird in der Regel nur dann zu prüfen sein, wenn seit der Tat mehr als 2 Jahre vergangen sind, der Betroffene in dieser Zeit mit einer hohen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat und die Verfahrensverzögerungen nicht vom Betroffenen zu vertreten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (Owi) 23/01 I 58/01; OLG Düsseldorf DAR 2001, 133 und DAR 2000, 415; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Köln DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; OLG Stuttgart DAR 1999, 180; BayOblG ZfS 1997, 75; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdn. 24).
  • OLG Düsseldorf, 01.12.2000 - 2a Ss OWi 322/00

    Fahrverbot - Fahrverbot bei lange zurückliegender Tat

    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    Ein Absehen vom an sich verwirkten Fahrverbot wegen der Zeitspanne zwischen dem Vorfall und der Entscheidung wird in der Regel nur dann zu prüfen sein, wenn seit der Tat mehr als 2 Jahre vergangen sind, der Betroffene in dieser Zeit mit einer hohen Fahrleistung beanstandungsfrei am Straßenverkehr teilgenommen hat und die Verfahrensverzögerungen nicht vom Betroffenen zu vertreten sind (vgl. Senatsbeschluss vom 27.04.2001 - 2 Ss (Owi) 23/01 I 58/01; OLG Düsseldorf DAR 2001, 133 und DAR 2000, 415; OLG Schleswig DAR 2001, 40; OLG Köln DAR 2000, 484; OLG Zweibrücken DAR 2000, 586; OLG Stuttgart DAR 1999, 180; BayOblG ZfS 1997, 75; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 25 StVG Rdn. 24).
  • OLG Jena, 04.08.1997 - 1 Ss 124/97
    Auszug aus OLG Rostock, 17.12.2002 - OWi 172/02
    In Betracht kommt etwa das Zusammentreffen mehrerer entlastender Umstände, wie z.B. fehlende Voreintragungen, geringes Verkehrsaufkommen, Nachtzeit, Fehlen von Fußgängern oder Tatbegehung in einer verkehrsstillen Straße im Vorortbereich; allgemeine Annahmen genügen dazu nicht (vgl. Senatsbeschluss vom 14.06.2001 - 2 Ss (OWi) 100/01 I 83/01; OLG Düsseldorf DAR 2000, 415- [416]; OLG Jena DAR 1997, 455; Jagusch/Hentschel 36. Aufl., § 25 StVG Rdnr. 24).
  • OLG Stuttgart, 09.12.1998 - 1 Ss 718/98
  • OLG Rostock, 31.05.2001 - 2 Ss OWi 72/01
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